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Henning Grot
Schornsteinfegermeister
und Gebäudeenergieberater im Handwerk
Am Damm 25
18190 Sanitz / OT Gubkow

Tel.: 038209/81110
Fax.: 038209/499705
Funktel.: 0171/6426483
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Freie Schornsteinfegerwahl

Jeder Hauseigentümer hat ab dem 01.01.2013 die Möglichkeit die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Schornsteinfegerarbeiten von einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb seiner Wahl durchführen zu lassen.
Seit 2009 werden Feuerstättenbescheide ausgestellt, diese werden im Rahmen nach einer Feuerstättenschau regelmäßig vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erneuert, bzw. angepasst.
Der Feuerstättenbescheid ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener, kostenpflichtiger Verwaltungsakt, in diesem ist festgehalten, wann welcher Schornstein bzw. welche Feuerstätte, wie oft und zu welchen Terminen gereinigt bzw. geprüft werden muss.
Wenn ein Hauseigentümer ab 01.01.2013 die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durch einen anderen Schornsteinfegerbetrieb ausführen lassen möchte, muß er sich die vorgeschriebenen und durchgeführten Arbeiten auf einem Formblatt  aus der Kehr-und Überprüfungsordnung des Bundes durch den ausführenden Fremdbetrieb bestätigen lassen und der Hauseigentümer hat dieses dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zum Nachweis und zur Dokumentation fristgerecht zuzusenden.
Weiterhin ist es seine Pflicht festgestellte Mängel fristgemäß zu beseitigen und dies durch entsprechende Bestätigungen zu belegen.

Sollte ein Hauseigentümer den genannten Verpflichtungen nicht nachkommen und die im Feuerstättenbescheid eingeräumten Fristen versäumen, ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger gesetzlich verpflichtet diese unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden, die dann den bevollmächtigten  Bezirksschornsteinfeger mit einer für Sie kostenpflichtigen Ersatzvornahme beauftragen wird.
Sie als Hausbesitzer/in werden also bezüglich der Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlagen jetzt stärker in die Verantwortung und Haftung genommen.

Bezirksschornsteinfegermeister heißen seit dem 01.01.2013 bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger.

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